Pfeil Homepage des Antipsychiatrieverlags

in: Mitgliederrundbrief des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener (BRD), 2004, Nr. 3, Artikel 15, S. 20-22

Kerstin Kempker, Projektkoordinatorin für den BPE

Diskriminierung von Psychiatriebetroffenen im Gesundheitswesen. Eine europäische Studie

Mental Health Europe, der europäische Zusammenschluss nichtstaatlicher Psychosozialer Verbände, hat nach einer Vorbereitungsphase im September 2002 gemeinsam mit dem belgischen Forschungsinstitut LUCAS, dem Europäischen Netzwerk Psychiatriebetroffener (ENUSP, vertreten durch Peter Lehmann), dem österreichischen Sozialpsychiatrieverband Pro Mente Salzburg und mit Betroffenen- und Angehörigenverbänden aus Großbritannien (MIND), Frankreich (FNAP Psy), den Niederlanden Clientenbond) und Spanien (FEAFES) ein Aktionsprogramm zur Erforschung der Diskriminierung und Schikanierung von Psychiatriebetroffenen im Gesundheitswesen gestartet. Im Herbst 2003 ist der BPE an die Stelle von FNAP Psy getreten.

Das Projekt dient dazu, Diskriminierung und Schikanierung von Psychiatriebetroffenen im Gesundheitsbereich und im Bereich der Psychiatrie zu erfassen, zu untersuchen und Maßnahmen zu finden, wie dieses gängige und kaum hinterfragte Verhalten minimiert werden kann. Diskriminierung (im Sinne von schlechterer Behandlung als sog. normale Patienten) erfahren die Betroffenen in unterschiedlicher Form – Feindseligkeit, Anzweifeln, Vorenthalten medizinischer Hilfe, Gewalt usw. – und in unterschiedlicher Umgebung – in Arztpraxen aller Fachrichtungen, Krankenhäusern, Notaufnahmen, Psychiatrien usw.

Ziele des Programms sind:

  1. Das Zusammentragen von Informationen und harten Fakten über Diskriminierungen (Fokusgruppen)

  2. Die Erarbeitung von Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung und Schikanierung

  3. Die Verbreitung von und Sensibilisierung für Strategien zur Beseitigung von Diskriminierung und Schikanierung gegen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens

Diese Art der Diskriminierung ist bisher oft berichtet, aber wenig erforscht. Um die Diskriminierung von Psychiatriebetroffenen aus deren Erfahrung zu erfassen, wurden von den nationalen Partnern 2002/Anfang 2003 moderierte Fokus-Gruppen veranstaltet. In einem zweiten Schritt wurden auch Angehörige und im Gesundheitswesen Tätige in die Untersuchung mit einbezogen.

Die Ergebnisse der Fokusgruppen, die Diskussion der beteiligten Partnerländer und die Erfahrungen innerhalb der deutschen Betroffenenbewegung mit Diskriminierung, sind, soweit mir bekannt, eingeflossen in die:

Empfehlungen an die Europäische Kommission (www.peter-lehmann-publishing.com/articles/enusp/empfehlungen.pdf)
Kerstin Kempker (BPE), 4.11.2003:

Qualitätsstandards

  • Wirksame Beteiligung legitimierter und geschulter Betroffener an der Einführung und Entwicklung von Qualitätsstandards und Forschungsprojekten auf allen Ebenen

  • Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten (Diskriminierungsverbot, Schutz der Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Selbstbestimmung, Recht auf Privatsphäre) z.B. durch rechtliche Absicherung von Vorausverfügungen oder Approbationsverlust bei Behandlung ohne informierte Zustimmung; Einführung eines Suizidregisters (unter besonderer Berücksichtigung von beteiligten Psychopharmaka / Elektroschocks, vorangegangener Fixierung und anderen Formen vorangegangener Zwangsmaßnahmen, Schikanen und Diskriminierung)

Betroffenenorganisationen

  • Politische und finanzielle Stärkung unabhängiger Betroffenenorganisationen und derer Projekte (z.B. alternative Kriseneinrichtungen, Beratungsstellen, Öffentlichkeitsarbeit, Forschungsprojekte, Peer coaching, Selbsthilfestellen) auf allen Ebenen

  • Beteiligung legitimierter BetroffenenvertreterInnen in Entscheidungsgremien und bei Kongressen und anderen Veranstaltungen (mindestens zu zweit, als bezahlte Arbeit honoriert)

  • Finanzielle Förderung von Vernetzung und internationalem Austausch von Betroffenenorganisationen

Beschwerdeinstanzen

  • National, regional und lokal organisiert

  • Rechtlich abgesichert, betroffenenkontrolliert, niedrigschwellig (auf Wunsch anonym)

  • Unabhängig von medizinischen und psychiatrischen Trägern

  • Bezahlte Arbeit

  • Mit Befugnissen und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Institutionen und strukturell abgesicherten Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungsträger

Wie immer in solchen Gemeinschaftsprojekten, werden die beteiligten Partner beim nächsten Treffen im Februar 2004 in Brüssel gemeinsame Empfehlungen erarbeiten, d. h. manches wird entschärft, anderes hinzukommen.

Ein Weg zur Reduzierung der Diskriminierung von Psychiatriebetroffenen im Gesundheitssektor soll ein Training für professionell Tätige sein, das sie für ihr Verhalten und mögliche Veränderungen sensibilisiert. Mein Anliegen ist hier einmal, dass möglichst viele Psychiatriebetroffene an der Durchführung dieses Trainings beteiligt sind, und zum anderen, dass auch ein Training für Betroffene erarbeitet wird, das diese stärkt im Umgang mit Profis im Gesundheitswesen.

Am 23. April 2004 werden die Ergebnisse des Aktionsprogramms auf einem europäischen Seminar in Brüssel vorgestellt. Anschließend (Mai/Juni) wird in Berlin ein nationales Seminar hierzu abgehalten, wo ich auf viele BPE-Mitglieder hoffe und wir gemeinsam mit Politikern, Profis aus dem Gesundheitswesen u.a. die konkrete Umsetzung des Programms besprechen können.

Eine besondere Chance sehe ich hier bei uns darin, dass die Bundesregierung unter Zugzwang steht, die EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung umzusetzen:

Im Jahr 2000 wurden europäische Gesetze – sogenannte Richtlinien – verabschiedet, in denen Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verurteilt wurden. Die Regierungen aller Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, ihre eigenen nationalen Gesetze bis Ende 2003 an diese Richtlinien anzupassen.

Ich empfehle allen, die sich um die Durchsetzung und Umsetzung von Betroffenen-Projekten bemühen, als Argumentationshilfe und politische Grundlage die Info-Materialien der EU (http://europa.eu.int./comm/employment_social/fundamental_rights/index_de.htm - Adresse ist inzwischen veraltet, 20.7.2011)

Nachfolgend ein Auszug aus dem Antidiskriminierungs-Jahresbericht der Europäischen Union von 2003:

"Die Regierungen sind übereingekommen, die für die Einhaltung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen bis zum 19. Juli 2003 einzuführen. In einigen Ländern müssen dafür neue Gesetze erlassen werden, in anderen bedeutet dies eine Änderung bereits bestehender Gesetze. In allen Ländern müssen die Regierungen darüber hinaus eine Stelle benennen, die Personen, die aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit diskriminiert wurden, praktische und unabhängige Unterstützung bei der Weiterverfolgung ihrer Klage und der Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs gewährt. Das bedeutet, dass gegebenenfalls eine Stelle zur Wahrnehmung dieser Aufgaben neu einzurichten ist.

Die zweite Richtlinie betrifft die Schaffung von gleichen Rechten und Chancen im Bereich Beschäftigung und Ausbildung, einem Schlüssel zu sozialer Anerkennung, Erfolg und Lebensqualität. Die Richtlinie verbietet daher die Diskriminierung aufgrund der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Diesbezüglich sind die Regierungen übereingekommen, die notwendigen Änderungen in der nationalen Gesetzgebung bis zum 2. Dezember 2003 vorzunehmen, wobei sie die Möglichkeit haben, eine Zusatzfrist von bis zu drei Jahren in Anspruch zu nehmen, um die Bestimmungen über die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder des Alters umzusetzen. Wenn sie diese Zusatzfrist in Anspruch nehmen, müssen sie jedoch jährlich Bericht über die Maßnahmen erstatten, die sie zur Bekämpfung dieser Diskriminierungen ergreifen, wie auch über ihre Fortschritte im Hinblick auf die vollständige Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Richtlinie. (Dies trifft auf die Regierung der BRD zu, die es bisher versäumt hat, ein Antidiskriminierungsgesetz zu erlassen, K.K.)"

Quelle: Jahresbericht über die Gleichbehandlung und Antidiskriminierung 2003", Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg 2003, Seite 2

Weitere Informationen zu der Antidiskriminierungsstudie stehen im Internet unter www.peter-lehmann-publishing.com/articles/enusp/overview.htm#deutsch

Auf der Mitgliederversammlung des BPE im Oktober 2004 würde ich das Projekt gerne vorstellen, damit wir die Chancen nutzen können, die sich daraus ergeben. [Nachtrag: Der BPE-Vorstand hatte damals kein Interesse, Kerstin Kempker für die anstehende Jahrestagung einzuladen, damit sie über die vorgeschlagenen Antidiskriminierungsmaßnahmen berichtet, und überging ihr Angebot mit reiner Ignoranz.]