Peter
Lehmann, 22. November 2023 Seid al-Hussein, Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, zu Menschenrechtsverletzungen durch formellen und informellen psychiatrischen Zwang»Unter unfreiwilliger Behandlung versteht man die Verabreichung von medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen ohne die Zustimmung des Betroffenen. Eine Behandlung, die beispielsweise auf Grundlage falscher Angaben durchgeführt wird, würde eine unfreiwillige Behandlung darstellen, ebenso wie eine Behandlung, die unter Androhung von Strafe, ohne vollständige Information oder aus zweifelhaften medizinischen Gründen erfolgt. Die Gewährleistung der Einwilligung nach Aufklärung ist ein grundlegendes Merkmal der Achtung der Autonomie, Selbstbestimmung und Menschenwürde des Einzelnen. (...) Zwangsbehandlung und andere schädliche Praktiken wie Isolationshaft, Zwangssterilisation, Zwangsmedikation und Übermedikation (einschließlich der Verabreichung von Medikamenten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und ohne Offenlegung der Risiken) verletzen nicht nur das Recht auf freie und informierte Zustimmung, sondern stellen eine Misshandlung dar und können Folter gleichkommen.« (S. 7 & 11) Quelle: United Nations (31.1.2017). Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights. Report A/HRC/34. Online-Ressource https://www.un.org/disabilities/documents/reports/ohchr/a_hrc_34_32_mental_health_and_human_rights_2017.docx Übersetzung: Peter Lehmann |