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Peter Lehmann, 22. November 2023

Vorgaben durch die UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich der Unterstützung beim Absetzen von Psychopharmaka etc.

»(d) Personen, die gegenwärtig in einer psychiatrischen Klinik oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht und/oder einer Zwangsbehandlung unterworfen sind oder in Zukunft untergebracht oder zwangsbehandelt werden könnten, müssen darüber informiert werden, wie sie ihre Freilassung wirksam und unverzüglich erwirken können einschließlich einstweiliger Verfügung.

(e) Dieser Anspruch sollte in einer Aufforderung bestehen, dass die Einrichtung die betroffene Person unverzüglich freizulassen und/oder jegliche Zwangsbehandlung und systemimmanenten Maßnahmen unverzüglich einzustellen hat. Zum Beispiel sollten psychiatrische Einrichtungen verpflichtet werden, ihre Türen zu öffnen und die Personen über ihr Recht, die Einrichtung zu verlassen, zu informieren. Und eine öffentliche Behörde sollte eingerichtet werden, die Wohnraum gewährleistet, ebenso Unterhaltsmittel und andere Formen der wirtschaftlichen und sozialen Unterstützung.

Damit könnten die Deinstitutionalisierung und das Recht auf ein unabhängiges Leben und die Integration in die Gesellschaft gefördert werden. Solche Hilfsprogramme sollten sich nicht auf die Bereitstellung psychosozialer Dienste oder Behandlungen konzentrieren, sondern kostenlose oder erschwingliche gemeindenahe Dienste einschließen, ebenso Alternativen, die frei von medizinischen Diagnosen und Eingriffen sind. Der Zugang zu Medikamenten und die Unterstützung beim Absetzen von Medikamenten sollte denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die sich dafür entscheiden.

(f) Menschen mit Behinderungen erhalten im Falle einer willkürlichen oder rechtswidrigen Freiheitsentziehung eine Entschädigung sowie andere Formen der Wiedergutmachung. Bei dieser Entschädigung ist auch der Schaden zu berücksichtigen, der durch mangelnde Verfügbarkeit, die Verweigerung angemessener Vorkehrungen oder fehlende medizinische Versorgung und Rehabilitation bei Personen mit einer Behinderung entstanden ist, denen die Freiheit entzogen wurde.«

Quelle: Committee on the Rights of Persons with Disabilities (2015). Guidelines on article 14 of the Convention on the Rights of Persons with Disabilities – The right to liberty and security of persons with disabilities. Angenommen während der 14. Sitzung des Komitees im September 2015, S. 7, Richtlinie 24e. Online-Ressource https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CRPD/14thsession/GuidelinesOnArticle14.doc

[Identischer Wortlaut in: United Nations General Assembly (6.7.2015). Report of the Working Group on Arbitrary Detention. United Nations basic principles and guidelines on remedies and procedures on the right of anyone deprived of their liberty to bring proceedings before a court. Thirtieth session, agenda item 3 (Promotion and protection of all human rights, civil, political, economic, social and cultural rights, including the right to development). Dokument A/HRC/30/37. Leitlinie 20e, S. 25. Online-Ressource https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g15/149/09/pdf/g1514909.pdf.

Übersetzung: Peter Lehmann