Auszug aus: Peter Lehmann: "Schöne neue Psychiatrie",
Band 2: "
Wie
Psychopharmaka den Körper verändern". E-Book.
Berlin & Lancaster: Peter Lehmann Antipsychiatrieverlag 2026,
S. 117-133. (Ursprünglich publiziert in der gleichnamigen Printausgabe
1996, S. 85-96) /
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Das katatone Dilemma: Elektroschocks als Antwort auf
lebensbedrohliche Neuroleptika-Auswirkungen wie febrile Hyperthermie
und Malignes Neuroleptisches Syndrom sowie bei perniziöser
Katatonie?
Maligne Hyperthermie
Zustände der Hyperthermie (Überwärmung des
Organismus bei normaler bis erniedrigter Körpertemperatur)
können sich grundsätzlich zu lebensgefährlichen
Erkrankungen entwickeln, besonders wenn Psychiater sie falsch
diagnostizieren, trotz erster Krankheitszeichen weiterbehandeln
oder ein Absetzen gar nicht möglich ist, da den Betroffenen
Depotneuroleptika mit Langzeitwirkung eingespritzt sind. Hyperthermien,
die ein lebensgefährliches Ausmaß erreichen, werden
als maligne Hyperthermien bezeichnet. Die diesbezügliche
Sterblichkeitsrate, die bei 65% bis 70% liegt (168), verdeutlicht
die Gefährlichkeit dieser Neuroleptikawirkung.
Neuroleptikabedingte Körpertemperaturveränderungen können bleibende Schäden hinterlassen, wie bei Tornatore und Kollegen nachzulesen ist:
»Hyper- und Hypothermie sind potenziell lebensbedrohliche
Zustände. Hyperthermie kann zum Hitzschlag mit Kreislaufversagen
und irreversiblen zentralnervösen Schäden führen.« (1526:9)
Malignes neuroleptisches Syndrom
Eng mit der malignen Hyperthermie verwandt ist das maligne neuroleptische Syndrom. Es unterscheidet sich von der malignen Hyperthermie dadurch, dass mit den Fieberzuständen auch noch Muskelsteifheit und Bewusstseinstrübungen einhergehen. Da sowohl Muskelsteifheit als auch Bewusstseinsveränderungen unabhängig von Fieberzuständen sehr häufig durchgängige Neuroleptikawirkungen darstellen, ist das maligne neuroleptische Syndrom nur schwer differenzialdiagnostisch von der malignen Hyperthermie abzugrenzen:
»Die Maligne Hyperthermie (MH) und das Maligne
Neuroleptische Syndrom (MNS) sind iatrogene (durch ärztliches
Handeln verursachte), vom klinischen Bild her nahezu identische
Krankheitsbilder.« (1439:158)
Eindeutige Warnungen für den Fall eines malignen neuroleptischen Syndroms,
wie sie zum Beispiel in einem Selecta-Notfallkurs gegeben wurden,
lauten:
»Erste und wichtigste Maßnahme ist das Absetzen
der Neuroleptika. Der Wasser- und Elektrolythaushalt muss sofort
ausgeglichen werden.« (570:162) (...)
Febrile Katatonie
Zu allem Überfluss kann eine weitere Komplikation auftreten. Es gibt noch ein drittes psychiatrisches Syndrom, das nicht minder schwer von der malignen Hyperthermie und dem malignen neuroleptischen Syndrom unterschieden werden kann, nämlich die febrile Katatonie (auch »akute tödliche Katatonie« oder »perniziöse Katatonie« genannt). Diese gilt Psychiatern gemeinhin als einer der Anlässe für den Einsatz von Elektroschocks. Wesentliches Unterscheidungskriterium zwischen malignem neuroleptischem Syndrom und febriler Katatonie ist vermutlich die Art der erhöhten Muskelspannung; während diese beim malignen neuroleptischen Syndrom eher wächsern erscheine, imponiere sie bei der febrilen Katatonie eher als Gegenhalten gegen die vom Untersucher geführten Bewegungen. Weit mehr als die behandlungswilligen Psychiater leiden die Betroffenen unter dem diagnostischen Dilemma, weil nämlich
»... das maligne neuroleptische Symptom in vielen Fällen
gar nicht erkannt wird und fälschlicherweise der akuten
lebensbedrohlichen Katatonie zugeordnet wird.« (658:192)
»Die wichtigste und zugleich schwierigste Differenzialdiagnose
ist die febrile oder perniziöse Katatonie.
Diese kann man klinisch kaum vom malignen neuroleptischen Syndrom
unterscheiden. Besonders kompliziert wird es, wenn sie bei neuroleptisch
vorbehandelten Patienten auftritt oder wenn sich ein neuroleptisches
Syndrom im Verlauf der Neuroleptika-Therapie einer Katatonie
entwickelt.« (570:162)
Zusätzliche Elektroschocks
Dass es sich hier nicht um belanglose theoretische Probleme handelt, zeigen
Versuche von Psychiatern wie Folkerts (447), in dieser
Situation ausgerechnet die Verabreichung von Elektroschocks mit
ihren (zusätzlich zu den Hirnschädigungen) zu erwartenden
extremen vegetativen Belastungen für den Organismus nahezulegen.
Während die Betroffenen an der Schwelle zum Tod stehen, stehen
Psychiater, festgelegt durch ihre Lehrmeinung, vor dem erwähnten
Problem, dem »katatonen Dilemma« (164): eine
zu niedrige oder unterbrochene Neuroleptikadosierung bei Febriler
Katatonie könne ebenso schnell zum Tod führen wie die
Fortsetzung dieser Behandlung beim Malignen Neuroleptischen Syndrom.
Während nun die einen Psychiater aufgrund der Ähnlichkeit
von jeweils tödlich verlaufendem Malignem Neuroleptischem
Syndrom und neuroleptikabedingter Febriler Katatonie meinen, beide
Erkrankungsformen repräsentierten ein Spektrum sich entwickelnder
schwerer extrapyramidaler Reaktionen (1601), behaupten
andere schlicht, Malignes Neuroleptisches Syndrom und Febrile
Katatonie seien lediglich Symptome der Schizophrenie
(15). Mit diesem immer wieder wirksamen Mittel, jedwedes
Problem der Diagnose Schizophrenie in die Schuhe zu
schieben, empfehlen sie angesichts des katatonen Dilemmas als
einfaches Problemlösemittel den bewährten
Elektroschock. Wo manch ein Psychiater Skrupel äußern
könnte, wenn mit Neuroleptika unter dem Bild des Malignen
Neuroleptischen Syndroms eben diejenigen Kernsymptome (Hyperthermie
und Spannungserhöhung der Skelettmuskulatur) erzeugt werden,
zu deren Behandlung sie bei der Akuten Febrilen Katatonie eingesetzt
werden sollen, und deshalb möglicherweise eher Zurückhaltung
im Behandlungsdrang fordern, sehen sich andere, wie beispielsweise
Ernst Renfordt von der Universitätsanstalt Berlin, in ihrem
Wunsch nach unbegrenzter Behandlungsvielfalt bestärkt:
»Dieses therapeutische »Katatonie-Dilemma«
hat die Frage aufgeworfen, ob eine neuroleptische Behandlung der
AFK (Akuten Febrilen Katatonie) eine perniziös-katatone
Entgleisung nicht sogar fördern könne. Beide Gesichtspunkte
lassen es angezeigt erscheinen, die Indikation zu einer Elektrokrampfbehandlung
(EKT) zu stellen...« (1245:153)
Tatsächlich
warnten Mediziner wie z.B. Tornatore und Kollegen, der Einsatz von Elektroschocks
sei »... angesichts der schwerwiegenden körperlichen Funktionsstörungen
sehr kritisch zu betrachten...« (1526:39) Wie die Schädigungen
den sich abzeichnenden besonderen Risiken entsprechen, geht aus Berichten über
den Elektroschockeinsatz in Notfallsituationen der Akuten Febrilen Katatonie hervor,
die durch Neuroleptika heraufbeschworen wurden. So beschrieben beispielsweise
L. Hermle und G. Oepen von der Universitätsanstalt Freiburg eine Episode
im Leben der 19jährigen Frau B., die schon mit neun Jahren aufgefallen und
psychiatrischer Behandlung ausgesetzt worden war. Mit der Zeit bereitete die junge
Frau ihrer Umwelt immer mehr Probleme, bis sie am 21. Juli 1984 von der Polizei
in die Anstalt gebracht, dort ans Bett geschnallt und gleichzeitig mit Promazin,
Levomepromazin, Haloperidol und Clopenthixen behandelt wurde. In ihrem ausführlichen
Fallbeispiel schilderten die Psychiater, wie Frau B. nach sechs Tagen Neuroleptikabehandlung
an Febriler Katatonie erkrankte:
»Am 27.7.1984 Umschlag in ein stuporöses Bild
mit Verweigerung der Nahrung, Enuresis (Einnässen)
und Enkopresis (Kotschmieren). Starke Verlangsamung, auf
Ansprache wurden nur noch einfache Aufforderungen wie Mundöffnen
und Augenschließen befolgt. Seit dem 1.8.1984 Fieber (39°C
rektal), Leukozytose (krankhafte Vermehrung der weißen
Blutkörperchen) von 11200; BSG (Blutsenkungsgeschwindigkeit)
25/51; daraufhin Infusionstherapie und Antibiotikagabe. EKG: Sinustachykardie
mit einfacher AV-Dissoziation (spezielle Form von Herzjagen).
Haloperidol i.m. auf 2 x 5 mg pro die (Tag) reduziert.
Seit dem 3.8.1984 Zunahme des Stupors mit deutlicher allgemeiner
Tonusvermehrung der Muskulatur, Speichelfluss, völlige Nahrungs-
und Flüssigkeitsverweigerung. Bei verwaschener Sprache ließen
sich andeutungsweise akustische Halluzinationen und Verfolgungsideen
eruieren. Sonst neurologisch regelrechter Befund. Die Lumbalpunktion
(Entnahme von Rückenmarksflüssigkeit) am 6.8.1984
ergab 2/3 Zellen, 16 mg/ml Eiweiß. Die IgC-Fraktion und
die übrigen Eiweißfraktionen waren gleichfalls unauffällig.
Aufgrund dieser Befundkonstellation wurde die Diagnose einer »perniziösen
Katatonie« gestellt, die neuroleptische Medikation von Haloperidol
auf Benperidol (3 x 6 mg i.v.) umgestellt. Auf Wadenwickel und
Antibiotikagabe erfolgte keine Entfieberung; wegen zunehmendem
Stupor mit Katalepsie, Nahrungsverweigerung, fast völligem
Mutismus und schwerer Dysphagie wurde sie am 9.8.1984 auf die
Intensivstation des Kreiskrankenhauses zur geplanten EKT-Behandlung
verlegt.« (658:190)
Von der dort vollzogenen Behandlung
(Benperidol und zusätzlich zwölf Elektroschocks) erholte sich die Frau
im weiteren Verlauf nur wenig, auch wenn in diesen drei neuen Behandlungswochen
das Neuroleptikum abgesetzt, gegen die ausgeprägten motorischen Störungen
Antiparkinsonmittel und zur Beruhigung Tranquilizer gegeben wurden. Laut Bericht
der Psychiater kam es zu einer speziellen Gehirnerkrankung, der ideatorischen
Apraxie, was die Unfähigkeit zu zweckmäßigem Handeln trotz erhaltener
Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeit meint. Es
»... bestand für einfache motorische Handlungsabläufe
(z.B. Geschirrwaschen, Bettenmachen, Zigarettenanzünden)
eine erhebliche Störung im Sinne einer ideatorischen Apraxie.
Die Erinnerungs- und Merkfähigkeit war in Verbindung mit
der erheblichen Intelligenz- und Konzentrationsstörung schwer
gestört.« (658:190f.)
Der geschilderte Behandlungsverlauf galt den berichtenden Psychiatern
als Stabilisierung des psychischen Zustands. Sie lobten:
»Der psychische Zustand besserte sich während
der ersten drei Behandlungswochen eindrucksvoll und kontinuierlich.
B. wurde zunehmend lebhafter und aktiver und fügte sich besser
in das Stationsleben ein. In der Beschäftigungstherapie war
sie nur in der Lage, einfachste Arbeiten durchzuführen. Versuche,
sie in der Gärtnerei, in der Bügelstube und beim Küchendienst,
an einfachste lebenspraktische Tätigkeiten heranzuführen,
schlugen alle fehl.« (658:190)
Die
psychiatrische Leidensgeschichte von Frau B. verdeutlicht dreierlei. 1. Der Charakter
psychiatrischer Praxis wird deutlich, wenn der Zustand der jungen Frau
intellektueller Abbau und Fähigkeit nur noch zur primitivsten Arbeiten
als Besserung bewertet wird. 2. Die Geschichte zeigt beispielhaft, wie in der
Psychiatrie Menschen zu chronisch Behinderten gemacht werden können, und
sie zeigt insbesondere, wie Hirnkrankheiten (wie die Perniziöse Katatonie)
produziert oder psychische Probleme durch abstruse Behandlungsformen zur Eskalation
gebracht werden, wobei der gequälte Zustand der Betroffenen schließlich
noch als Rechtfertigung für Elektroschocks herhalten muss. 3. Es wird deutlich,
wie wenig Psychiater von einfachen medizinischen Behandlungsmitteln wie dem Spasmolytikum
Dantrolen (1439), einem krampflösenden Mittel, Gebrauch machen, das
überall in der Fachliteratur als das Mittel zur Behandlung der Febrilen Katatonie
beschrieben wird, eventuell in Kombination mit Elektrolytzufuhr und nicht
nur das: auch zur Behandlung vom Malignen Neuroleptischen Syndrom und von Maligner
Hyperthermie gilt es als relativ komplikationsloses Therapeutikum (167;1245).
»Für alle drei Krankheitsbilder ist ein Ansprechen
auf das periphere Muskelrelaxans (Mittel, das die Nervenimpulsübertragung
im Bewegungsapparat blockiert) Dantrolen beschrieben...«
(1346:100)
äußerte beispielsweise C. Linge von der Abteilung für Anästhesie
und operative Intensivmedizin am Knappschaftskrankenhaus Bochum-Langendreer gemeinsam
mit zwei psychiatrisch Tätigen 1988 in ihrem Aufsatz »Zur Differentialdiagnostik
der Malignen Hyperthermie, der febrilen Katatonie und des neuroleptischen malignen
Syndroms«. Wenn Psychiater die Anwendung von Medikamenten wie z.B. Dantrolen
nicht einmal in Erwägung ziehen, kann dies auch darin begründet liegen,
dass sie gerade an Universitätsanstalten immer wieder Patientinnen
und Patienten brauchen, an denen sie zu Lehrzwecken Elektroschocks vollziehen
können. Außerdem benötigen sie die Febrile Katatonie als wichtigen
Baustein ihrer Legitimation von Elektroschocks: angeblich nur diese brachiale
Behandlungsform überwinde das tödliche Risiko der Febrilen Katatonie.
Da sie in ihren Fachschriften zugeben, die Behandlung der Febrilen Katatonie sei
unbemerkt von der eigenen Kollegenschaft längst in die Fachbereiche
der Inneren Medizin, der Neurologie und der Anästhesiologie übergegangen,
vergleichbar mit schweren Alkoholdeliren und Vergiftungszuständen (593;1346),
drängt sich der sicherste Weg zur Lösung des katatonen Dilemmas geradezu
auf: Vermeiden und Ablehnen von neuroleptischer Behandlung und Elektroschocks
sowie Bestehen auf ordentlicher ärztlicher Behandlung, sofern notwendig.
Das
Schicksal von Frau B. ist kein Einzelfall. Von Elektroschockeinsätzen gegen
einen Patienten, der nach einwöchiger Verabreichung von Haloperidol und Antiparkinsonmitteln
in einen Zustand der wächsernen Muskelstarre geraten war, verbunden mit Schweißausbrüchen,
Erhöhung von Körpertemperatur und Blutdruck sowie Verstummen, berichteten
z.B. der Kardiologe Joseph Alpert mit Psychiatern der Harvard Medical School in
Boston
(1232). In diesem Fall hatte man sich für die Diagnose »Akute
Febrile Katatonie« entschieden, obwohl es sich wahrscheinlich um ein Malignes
Neuroleptisches Syndrom handelte: wegen der wächsernen Starre, dem diagnostisch
einfachsten Unterscheidungssymptom, was aber, so Hermle und Oepen, unter Psychiatern
in Vergessenheit geraten sei
(658). Nichtsdestotrotz, man behandelte den
Patienten, einen 22jährigen Studenten, zuerst einmal mit Chlorpromazin weiter,
obwohl er bereits Herzrasen und eine Lungenembolie entwickelt hatte, und setzte
ihn dann einer Serie von sechs Elektroschocks aus. Darauf geriet er in einen komatösen
Dauerzustand, aus dem er, als mit der Verlegung in ein Pflegeheim nach sieben
Monaten das Interesse von Alpert & Co. anscheinend endete, immer noch nicht
erwacht war
(1232).
Quellen siehe:
Peter
Lehmann: Schöne neue Psychiatrie, Band 2: Wie Psychopharmaka
den Körper verändern, E-Book. Berlin & Lancaster:
Peter Lehmann Antipsychiatrieverlag 2026